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Information über den Versand von nichtkommerziellen Artikeln auf dem Postweg nach Kuba (für Päckchen oder Pakete über 2 kg)

Für den Versand der zur Einfuhr in Kuba zugelassenen nichtkommerziellen Artikel auf dem normalen Postweg ist folgendes zu beachten: 1. Für die Übersendung ist die Ausfertigung einer Konsularfaktur durch das Konsulat, bei vorheriger Terminvereinbarung, montags bis freitags 8:30 - 11:30 Uhr, erforderlich. Die Gebühren dafür betragen 125,00 ? für jede Postsendung. Dabei darf der Wert der zu versendenden Artikel insgesamt den Betrag von 100,00 CUC nicht unterschreiten und 200,00 CUC nicht überschreiten. Für Sendungen unter 2 kg. die mit der normalen Post versandt werden benötigen sie keine Konsularfaktura. Sendungen mit mehr als 2 kg Gewicht, die mit der normalen Post versandt werden, bedürfen immer einer Konsularfaktura. Für alle Sendungen, auch für solche mit einem Gewicht von unter 2 kg, die mit DHL nach Kuba versandt werden, benötigen sie eine Konsularfaktura.. 2. Für die Ausfertigung der Konsularfaktur ist die persönliche Vorsprache des Absen- ders im Konsulat erforderlich. Dabei ist eine Aufstellung der zu versendenden Artikel mit jeweiliger Wertangabe vorzulegen. 3. Die Ausstellung einer solchen Konsularfaktur entbindet den Empfänger der Sendung In Kuba nicht von der eventuellen Entrichtung erforderlicher Zollgebühren an die dortigen Behörden. Zwecks der Ausstellung dieses Dokumentes kontaktieren Sie bitte unsere konsularische Vertretungen unter: Konsularische Abteilung in Berlín. Botschaft von Kuba, Gotlandstr. 15, 10439 Berlin Tel.: 030-44737023 Fax: 030-44737038 e-mail: recepcion-consulado@botschaft-kuba.de Konsularische Abteilung in Bonn: Botschaft von Kuba, Aussenstelle Bonn, Kennedyallee 22-24, 53175 Bonn Tel.: 0228-3090 Fax: 0228-309244 e-mail: ofidip-bonn@botschaft-kuba.de

Dokument erhalten am 27.09.2007