Eine Einladunge erfolgt bei der Kubanischen Botschaft Berlin :
Konsularabteilung
Gotlandstrasse 15
10439 Berlin
Tel.: (030) 44737023 Fax: (030) 44737038
Information für die Einladung eines volljährigen kubanischen Bürgers zu einem Privatbesuch nach Deutschland
Deutsche Staatsangehörige und ausländische Bürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland können jederzeit einen kubanischen Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, zu einem Besuch nach Deutschland einladen. Dazu ist eine eidesstattliche Erklärung des Gastgebers erforderlich.
Die Einladung ist ab Ausstellungsdatum für ein Jahr gültig und kostet pro eingeladenen Gast 213,00 ? Bearbeitungsgebühr, die in bar, mittels Verrechnungsscheck (keine Postbankschecks) oder per Postanweisung zu zahlen ist. Banküberweisungen sind nicht möglich.
Einladung eines minderjährigen Person
Das Kind kann vom Vater bzw. der Mutter mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zur ständigen Wohnsitznahme (Familienzusammenführung) eingeladen werden. Es muss dazu das Einverständnis des in Kuba lebenden Vaters oder der Mutter in Kuba vorliegen, und der in Deutschland lebende Vater oder die Mutter müssen eine Vollmacht im Konsulat anfertigen lassen für eine volljährige bevollmächtige Person in Kuba.
Die minderjährigen Kinder eines kubanischen Bürgers mit der Migrationskategorie PRE (Genehmigter Wohnsitz im Ausland seitens der kubanischen Behörden) können zeitweilig (Ferien) eingeladen werden. Wegen weiterer diesbezüglicher Fragen wenden Sie sich bitte an: Consultoría Jurídica Internacional Calle 16 No. 314 entre 3ra y 5ta Ave., Miramar, Playa, Ciudad Habana Tel: (537) 33-2697 / Fax: (537) 33-2303
Für die Einladung sind außer den Personalien des Gastgebers folgende Angaben des Eingeladenen erforderlich: vollständige Namen, Geburtsdatum und -ort, Familienstand, Beruf oder Tätigkeit, Wohnanschrift, vorgesehene Aufenthaltsdauer in Deutschland. Die Einladung kann · bei Vorsprache des Gastgeber persönlich oder einer von ihm mit einer formlosen schriftlichen Vollmacht ausgestatteten Person im Konsulat ausgestellt werden. Ein Termin ist dafür nicht erforderlich. Öffnungszeiten des Konsulats sind montags bis freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr; vom Gastgeber auf dem Postwege beantragt werden. Dazu ist das übersandte Formular vollständig und gut leserlich auszufüllen, eigenhändig zu unterschreiben und an die o.g. Adresse des Konsulats zu senden. Die Gebühr in diesem Fall beträgt 237,00 ?, die Sie auch per Verrechnungsscheck zusenden können. Bei mehreren Einladungen kosten die anderen nur 213,00 ?. Den Zahlungsbeleg erhalten Sie nach Eingang des Formulars und erfolgter Zahlung Senden Sie uns bitte zwei Briefmarken (kein Bargeld) zu je 0,55 ? für die Zusendung der Formulare und Rücksendung des Zahlungsbelegs. Die Einladung wird normalerweise jede Woche nach Kuba zur Consultoría Jurídica Internacional per Computer gescannt. Von dieser Behörde bekommt der Gast die Einladung zugesandt.
Der Eingeladene beantragt bei den zuständigen Stellen seines Wohnortes (Inmigración) den Pass und die Ausreisegenehmigung und bei der Deutschen Botschaft in Havanna das Einreisevisum.
Die kubanische Ausreisegenehmigung berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen in Deutschland und kann bei Bedarf im hiesigen Konsulat bis maximal 11 Monate verlängert werden. Voraussetzung ist, das auch die entsprechende Ausländerbehörde das deutsche Visum verlängert, das in der Regel für 30 bis 90 Tage erteilt wird. Mit seiner Unterschrift auf dem Einladeformular verpflichtet sich der Gastgeber, die Kosten für den Hin- und Rückflug, die Aufenthaltskosten sowie alle anderen anfallenden Ausgaben für den Gast zu übernehmen. Bis zum Eintreffen des Gastes in Deutschland muss mit einer Wartezeit von 10 bis 12 Wochen vom Tage der Einladung an gerechnet werden.
Alle weiteren sich aus der Einladung ergebenden Schritte wie die genaue Festlegung des Besuchstermins, Flugbuchung, Geldüberweisungen u.a. müssen zwischen Gastgeber und Gast direkt vereinbart werden. Darüber hinaus ist es notwendig, dass der Gastgeber in Deutschland sich bei den zuständigen Behörden am jeweiligen Wohnort (Ausländerbehörde) erkundigt, welche Formalitäten bei den deutschen Behörden erforderlich sind, damit der eingeladene kubanische Bürger bei der Deutschen Botschaft in Havanna das Einreisevisum beantragen kann.
Dies sind normalerweise eine Verpflichtungserklärung, Krankenversicherung (kann beim Amado Reisen abgeschlossen werden) und ein Einkommensnachweis der einladenden Person. Ihr Gast benötigt in Kuba ca. 300 US$ für die Passausstellung, Ausreisekarte etc.
Die hier gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und unterliegen möglichen Änderungen. Für Anmerkungen oder neue Informationen über veränderte Abläufe sind wir jederzeit dankbar und werden diese hier einarbeiten.